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Rettungsdienst

Der Kreis Steinfurt als Träger des Rettungsdienstes ist gem. § 6 Abs. 1 des Rettungsgesetzes NRW (RettG NRW) verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung und des Krankentransports sicherzustellen. In dem zu diesem Zweck aufgestellten Bedarfsplan des Kreises Steinfurt sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, die Zahl der erforderlichen …